Transparenz

Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise

Die Germania Pharmazeutika stellt, in enger Kooperation mit ihren europäischen Partnerfirmen, dem österreichischen Gesundheitssystem ausgewählte Produkte zur Verfügung, die der Diagnose, Vorbeugung oder Therapie von Krankheiten dienen oder helfen die Gesundheit zu erhalten. Was in der Praxis für Ihren Erfolg zählt, ist nicht nur die Qualität eines Produktes, sondern auch dessen richtige Anwendung. Aus diesem Grund unterstützen wir medizinische Fortbildung in den Therapiegebieten, in denen unsere Produkte angewendet werden:  Interne Medizin, Psychiatrie, Gynäkologie, Pädiatrie und komplementäre Krebstherapie.

Dabei werden geldwerte Leistungen erbracht:

  • An ärztliche Institutionen, die sich der Aus- und Weiterbildung von Angehörigen der Fachkreise* widmen
  • Zur Fortbildung von Angehörigen der Fachkreisen (bevorzugt von der Ärzte- oder Apothekerkammer akkreditierte Programme)
  • Bei der Übernahme von Referentenkosten bei Fortbildungen, die von der Ärzte- oder Apothekerkammer akkreditierte sind
  • Für Beratungsleistungen über den optimalen Einsatz unserer Produkte
  • Zur medizinische Forschung
  • Für soziale Projekte, die keine ausreichende öffentliche Förderung genießen (siehe Sponsoring)

Keine geldwerten Leistungen werden erbracht:

  • Für Kosten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die sozialen Zwecken oder der Unterhaltung dienen (Weihnachtsfeiern, Gesellschaftsabende, Jubiläumsfeiern, Sportveranstaltungen etc.)
  • Für Begleitpersonen
  • Für die allgemeine Unterstützung von Ordinationen oder Gemeinschaftspraxen (Ordinationseröffnung, Werbekosten, Websites etc.)
  • Für die Behandlungskosten von Einzelpersonen
  • Für die Kosten von Weiterbildung, die in keinem Zusammenhang zur Medizin steht (Vortragstechniken, Umgang mit Stress, etc.)
  • Für Fortbildung außerhalb unserer Therapiegebiete.

* Angehörige von Fachkreisen sind alle Personen, die zur Anwendung, Abgabe und Verschreibung berechtigt sind (z.B. Ärzte, Apotheker, Sanitäts- und Krankenpflegefachdienste ) oder diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Transparenzbericht 2020

Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben im Jahr 2014 in ihren Verhaltenskodizes beschlossen, dass geldwerte Leistungen an Angehörige medizinischer Fachkreise sowie an Organisationen im Gesundheitswesen ab dem 1. Januar 2015 erfasst und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Germania Pharmazeutika, als Mitglied der PHARMIG begrüßt diese Regelung, da wir überzeugt sind, dass diese Offenlegung hilft, das Verständnis für die absolut notwendige Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von Arzneimitteln zu stärken. Ohne diese Zusammenarbeit wäre die Entwicklung von neuen und die Verbesserung von bestehender Diagnoseverfahren und Therapien nicht möglich, ebenso wie der inzwischen hohe Sicherheitsstandard bei der Anwendung von Arzneimitteln.

Bei der individualisierten Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige von Fachkreisen gelten selbstverständlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes (DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach hat jedermann Anspruch auf Achtung seiner personenbezogenen Daten, die nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn

  1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
  2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist oder
  3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
  4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.

Da nur 3 Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben und sonst keiner dieser Punkte zur Anwendung gelangt, erfolgt die Offenlegung für die anderen Personen in aggregierter Form.

Individualisierte Offenlegung für Institutionen Ort Förderung & Spenden Veranstaltungen Tagungsgebühren
ÄK Niederösterreich 1010 Wien   300  
Österr. Hebammengremium 1030 Wien   500  
Medizinische Universität Graz 8036 Graz 23.712    
Summe Institutionen    23.712 800  
Zahl Institutionen   1 2 0

 

Individualisierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise Ort Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
Univ.Prof. DDr. Hans-Bernd Rothenhäusler 8030 Graz 75    
Doz.Dr. Babak Bahadori 8970 Schladming     4.000
Dr. Ilse Fleck-Václavik 2380 Perchtoldsdorf     1.000
Summe Personen   75 0 5.000
Anzahl der Personen   1 0 2

 

Aggregierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
Summe Personen     6.627
Anzahl Personen 0 0 3

 

Individualisierte Offenlegung für Patientenorganisationen Ort Betrag Zweck
2020 keine Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen      

Transparenzbericht 2019

Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben im Jahr 2014 in ihren Verhaltenskodizes beschlossen, dass geldwerte Leistungen an Angehörige medizinischer Fachkreise sowie an Organisationen im Gesundheitswesen ab dem 1. Januar 2015 erfasst und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Germania Pharmazeutika, als Mitglied der PHARMIG begrüßt diese Regelung, da wir überzeugt sind, dass diese Offenlegung hilft, das Verständnis für die absolut notwendige Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von Arzneimitteln zu stärken. Ohne diese Zusammenarbeit wäre die Entwicklung von neuen und die Verbesserung von bestehender Diagnoseverfahren und Therapien nicht möglich, ebenso wie der inzwischen hohe Sicherheitsstandard bei der Anwendung von Arzneimitteln.

Bei der individualisierten Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige von Fachkreisen gelten selbstverständlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes (DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach hat jedermann Anspruch auf Achtung seiner personenbezogenen Daten, die nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn

  1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
  2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist oder
  3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
  4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.

Da nur 3 Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben und sonst keiner dieser Punkte zur Anwendung gelangt, erfolgt die Offenlegung für die anderen Personen in aggregierter Form.

Individualisierte Offenlegung für Institutionen Ort Förderung & Spenden Veranstaltungen Tagungsgebühren
ÄK Niederösterreich 1010 Wien   300  
Österr. Ges. f. Sozialpsychiatrie 1030 Wien   1.500  
Österreichische Gesellschaft für Kunst und Medizin 1030 Wien 5.000    
Ö. Ges. f. klin. Erforschung komplement. Therapien in der Onkologie 1090 Wien 6.900    
Österr. Ges. für Endokrinologische Onkologie 1090 Wien   1.500  
OEGGG 1090 Wien   1.250  
Medizinische Kontinenzgesellschaft 1090 Wien   500  
ÖGPP 1145 Wien   4.720  
ÖGPGG 1160 Wien   1.000  
Österr. Ges. für Psychoonkologie 2320 Schwechat    2.000  
Karl Landsteiner Gesellschaft 3100 St. Pölten   900  
ÄK Tirol 6020 Innsbruck   1.000  
ÖGKJ 6020 Innsbruck   2.100  
Stafam 8010 Graz   300  
Verein Interdisziplinäre Interessensgemeinschaft für Vulvaerkrankungen 8010 Graz   750  
ÄK Steiermark 8010 Graz   780  
Medizinische Universität Graz 8036 Graz 1.000    
Summe Institutionen    12.900 18.600 0
Zahl Institutionen   3 14 0

 

Individualisierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise Ort Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
Univ.Prof. DDr. Hans-Bernd Rothenhäusler 8030 Graz     800
Doz.Dr. Babak Bahadori 8970 Schladming     1.000
Dr. Petra Schlager 2630 Ternitz 391,5    
Summe Personen   391,5 0 1.800
Anzahl der Personen   1 0 2

 

Aggregierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
Summe Personen     26.000
Anzahl Personen 0 0 16

 

Individualisierte Offenlegung für Patientenorganisationen Ort Betrag Zweck
Europa Donna Austria 1010 Wien 1500 Standgebühr

Transparenzbericht 2018

Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben im Jahr 2014 in ihren Verhaltenskodizes beschlossen, dass geldwerte Leistungen an Angehörige medizinischer Fachkreise sowie an Organisationen im Gesundheitswesen ab dem 1. Januar 2015 erfasst und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Germania Pharmazeutika, als Mitglied der PHARMIG begrüßt diese Regelung, da wir überzeugt sind, dass diese Offenlegung hilft, das Verständnis für die absolut notwendige Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von Arzneimitteln zu stärken. Ohne diese Zusammenarbeit wäre die Entwicklung von neuen und die Verbesserung von bestehender Diagnoseverfahren und Therapien nicht möglich, ebenso wie der inzwischen hohe Sicherheitsstandard bei der Anwendung von Arzneimitteln.

Bei der individualisierten Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige von Fachkreisen gelten selbstverständlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes (DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach hat jedermann Anspruch auf Achtung seiner personenbezogenen Daten, die nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn

  1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
  2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist oder
  3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
  4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.

Da nur 4 Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben und sonst keiner dieser Punkte zur Anwendung gelangt, erfolgt die Offenlegung für die anderen Personen in aggregierter Form.

Individualisierte Offenlegung für Institutionen Ort Förderung & Spenden Veranstaltungen Tagungsgebühren
Österr. Ges. f. Sozialpsychiatrie 1030 Wien   1.500  
Österreichische Gesellschaft für Kunst und Medizin 1030 Wien 5.000    
Ärzte für Akupunktur 1060 Wien   500  
Ö. Ges. f. klein. Erforschung komplement. Therapien in der Onkologie 1090 Wien 7.600    
Österr. Ges. für Endokrinologische Onkologie 1090 Wien   1.500  
Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Onkologie der OEGGG 1090 Wien   1000  
Medizinische Kontinenzgesellschaft 1090 Wien   500  
Wiener KAV/Otto Wagner Spital 1140 Wien     167
Österr. Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie 1145 Wien   5.720  
Österreichisch-iranische Ärztegesellschaft 1150 Wien   1.500  
Österr. Ges. für Psychoonkologie 2320 Schwechat    1.800  
Medizinische Fortbildungsakademie OÖ 4010 Linz   760  
Verein Schmerznetz Innsburck 6020 Innsbruck   800  
ÄK Tirol 6020 Innsbruck   1.000  
ÖGKJ 6020 Innsbruck   2.100  
ÄK Steiermark 8010 Graz   890  
Summe Institutionen    12.600 19.375 167
Zahl Institutionen   2 13 1

 

Individualisierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise Ort Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
Univ.Prof. DDr. Hans-Bernd Rothenhäusler 8030 Graz   212 800
Doz.Dr. Babak Bahadori 8970 Schladming     1.500
Dr. Alfons Walter Kowatsch 8042 Graz 250    
Dr. Barbara Egghart 8010 Graz   224  
Summe Personen   250 436 2.300
Anzahl der Personen   1 2 2

 

Aggregierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
Summe Personen 8.311 6.629 24.629
Anzahl Personen 32 17 14

 

Individualisierte Offenlegung für Patientenorganisationen Ort Betrag Zweck
Europa Donna Austria 1010 Wien 500 Standgebühr

Transparenzbericht 2017

Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben im Jahr 2014 in ihren Verhaltenskodizes beschlossen, dass geldwerte Leistungen an Angehörige medizinischer Fachkreise sowie an Organisationen im Gesundheitswesen ab dem 1. Januar 2015 erfasst und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Germania Pharmazeutika, als Mitglied der PHARMIG begrüßt diese Regelung, da wir überzeugt sind, dass diese Offenlegung hilft, das Verständnis für die absolut notwendige Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von Arzneimitteln zu stärken. Ohne diese Zusammenarbeit wäre die Entwicklung von neuen und die Verbesserung von bestehender Diagnoseverfahren und Therapien nicht möglich, ebenso wie der inzwischen hohe Sicherheitsstandard bei der Anwendung von Arzneimitteln.

Bei der individualisierten Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige von Fachkreisen gelten selbstverständlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes (DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach hat jedermann Anspruch auf Achtung seiner personenbezogenen Daten, die nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn

  1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
  2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist oder
  3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
  4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.

Da nur 5 Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben und sonst keiner dieser Punkte zur Anwendung gelangt, erfolgt die Offenlegung für die anderen Personen in aggregierter Form.

Individualisierte Offenlegung für Institutionen   Förderung & Spenden Veranstaltungen
ÄK NÖ 1010 Wien   600
ÄK Tirol 6020 Innsbruck   1.000
API 1230 Wien   2.500
BÖC 1090 Wien   2.072
Hebammengremium Steiermark 8700 Leoben   1.000
Karl Lansteiner Ges.- Inst. f. allgem. Gynäkologie und Onkologie 4020 Linz   1.500
Karl Lansteiner Ges.- Inst. f. Gedächtnis- & Alzheimerforschung 1220 Wien 1.000  
Medizinische Universität Wien 1090 Wien 6.000 1.000
Ö. Ges. f. Endokrinologische Onkologie 1090 Wien   1.000
Ö. Ges. zur klinischen Erforschung komplementärer Therapien 1090 Wien 7.600  
ÖGGH 1010 Wien   4.000
ÖGKJ 6020 Innsbruck   2.100
ÖGPGG 1060 Wien   1.000
ÖGPP 1145 Wien   4.720
Pro mente OÖ 4020 Linz   1.500
Psychosomatisches Zentrum Eggenburg 3730 Eggenburg   2.500
StDG 8112 Gratwein   700
Universitätskliniken Tirol 6020 Innsbruck 10.000 1.000
Universitätsklink für Kinder-und Jugendheilkunde 8036 Graz 25.000  
VIVE e. V. 8036 Graz   800
Summe Institutionen   49.600 28.192
Anzahl Institutionen   5 16

 

Individualisierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise   Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
Dr. Elia Bragagna 1190 Wien   606 1.000
Dr. Jutta Hellan 1070 Wien     1.500
Dr. Christian Kellner 1230 Wien     1.000
Dr. Silke Konstantiniuk 8101 Gratkorn 540    
Univ.Prof. DDr. Hans-Bernd Rothenhäusler 8030 Graz 150 186  
Anzahl Personen   2 2 3

 

Aggregierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise   Tagungsgebühren Reisekosten Honorare
    3.648 4.498 17.092
Anzahl Personen   12 14 12

Transparenzbericht 2016

Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben im Jahr 2014 in ihren Verhaltenskodizes beschlossen, dass geldwerte Leistungen an Angehörige medizinischer Fachkreise sowie an Organisationen im Gesundheitswesen ab dem 1. Januar 2015 erfasst und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Germania Pharmazeutika, als Mitglied der PHARMIG begrüßt diese Regelung, da wir überzeugt sind, dass diese Offenlegung hilft, das Verständnis für die absolut notwendige Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von Arzneimitteln zu stärken. Ohne diese Zusammenarbeit wäre die Entwicklung von neuen und die Verbesserung von bestehender Diagnoseverfahren und Therapien nicht möglich, ebenso wie der inzwischen hohe Sicherheitsstandard bei der Anwendung von Arzneimitteln.

Bei der individualisierten Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige von Fachkreisen gelten selbstverständlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000. Gemäß §8 DSG können personenbezogene Daten nur dann veröffentlicht werden, wenn

  1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
  2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
  3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
  4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.

Da keiner dieser Punkte zur Anwendung gelangt, erfolgt die Offenlegung für Angehörige von Fachkreisen in aggregierter Form:

 

Aggregierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise

  Tagungsgebühren Reisekosten  Honorare
Betrag in € 1.300,- 7.087,- 33.000,-
Anzahl Personen 13 14 12

 

 

Individualisierte Offenlegung für Institutionen

Institution Ort Förderung & Spenden Veranstaltungen
ÄK für NÖ 1010 Wien   2.300,-
INTAKT 1090 Wien   1.000,-
ÖGARI 1090 Wien   2.000,-
OEGEO 1090 Wien   1.000,-
ÖGPP 1145 Wien   4.420,-
ÖARP 1170 Wien   2.800,-
API 1230 Wien   4.545,-
Verein Leben in Gesundheit 2500 Baden   2.400,-
FAM 3380 Pöchlarn   4.370,-
Klinik Eggenburg 3730 Eggenburg   2.500,-
ProMente OÖ 4020 Linz   1.500,-
ÄK Tirol 6020 Innsbruck   1.000,-
KH der BB Eisenstadt 7000 Eisenstadt   2.000,-
KH der BB Graz 8020 Graz   1.015,-
Univ. Klinik f. Psychiatrie 8036 Graz     500,-
KAGES 8053 Graz   1.600,-
Ö. Ges. zur klinischen Erforschung komplementärer Therapien 1090 Wien 14.532,-  
Karl Lansteiner Ges.- Inst. f. Gedächtnis- & Alzheimerforschung 1220 Wien   1.000,-  
ÖGPO 2320 Schwechat   5.000,-  
Summe Institutionen (€)   20.532,- 34.950,-
Anzahl Institutionen   3 16

 

Transparenzbericht 2015

Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben im Jahr 2014 in ihren Verhaltenskodizes beschlossen, dass geldwerte Leistungen an Angehörige medizinischer Fachkreise sowie an Organisationen im Gesundheitswesen ab dem 1. Januar 2015 erfasst und erstmalig bis spätestens Juni 2016 veröffentlicht werden. Germania Pharmazeutika, als Mitglied der PHARMIG begrüßt diese Neuerung, da wir überzeugt sind, dass diese Offenlegung hilft, das Verständnis für die absolut notwendige Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von Arzneimitteln zu stärken. Ohne diese Zusammenarbeit wäre die Entwicklung von neuen und die Verbesserung von bestehender Diagnoseverfahren und Therapien nicht möglich, ebenso wie der inzwischen hohe Sicherheitsstandard bei der Anwendung von Arzneimitteln.

Bei der individualisierten Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige von Fachkreisen gelten selbstverständlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000. Gemäß §8 DSG können personenbezogene Daten nur dann veröffentlicht werden, wenn

  1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
  2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
  3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
  4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.

Da keiner dieser Punkte zur Anwendung gelangt, erfolgt die Offenlegung für Angehörige von Fachkreisen in aggregierter Form:

 

Aggregierte Offenlegung für Angehörige der Fachkreise

Geldwerte Leistung Betrag (€) Personen
Tagungs- und Veranstaltungskosten 6.014,- 27
Vortrags- und Beratungshonorare 28.377,- 24

 

Individualisierte Offenlegung für Institutionen

Institution Betrag (€) Zweck
Fortbildungszentrum Allgemeinmedizin (FAM) 12.648,- Fortbildung
Karl-Landsteiner-Gesellschaft
Institut für Gedächtnis- und Alzheimerforschung
1.000,- Forschung
Österreichische Gesellschaft zur klininischen Erforschung komplementärer Therapien 14.532,- Forschung
AMBERMED - Hilfe ohne Krankenschein 5.000,- Sponsoring